Die Führerscheinstelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald informiert:

Die Führerscheinstelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald informiert:
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Die Führerscheinstelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald informiert: 

 

Die Fahrerlaubnisinhaber/-innen, deren Führerschein vordem 19. Januar 2013 ausgestellt
wurde, müssen diesen in den nächsten Jahren persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des
Landkreises Vorpommern-Greifswald umtauschen.
Die Antragstellung kann an den 3 Standorten des Landkreises in
• Pasewalk, An der Kürassierkaserne 9,
Anklam, Friedländer Landstraße 21 d, oder
Greifswald, Feldstraße 85 a
erfolgen.

 

In der dritten Stufe werden alle Fahrerlaubnisinhaber/-innen, die zwischen 1965 und
1970 geboren sind, gebeten, ihren Papierführerschein bis zum 19. Januar 2024
umzutauschen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa vier Wochen.
Bei Antragstellung in der Führerscheinstelle kann es u. U. zu längeren Wartezeiten kommen.
Welche Unterlagen müssen mitgebracht werden?
Gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller
Meldebestätigung, nicht älter als drei Monate),
Führerschein, aktuelles biometrisches Lichtbild.
Wurde der Führerschein in einem anderen Landkreis oder in einer anderen Stadt
ausgestellt, ist im Vorfeld eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde
an den Landkreis Vorpommern-Greifswald zu übersenden:


Postanschrift: Landkreis Vorpommern-Greifswald
Führerscheinstelle
Feldstraße 85 a
17489Greifswald
E-Mail: oder
Fax: 03834 8760-9031


Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Geburtsjahrgängen:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers                  Umtausch bis
1953 bis 1958                                                          19.Januar 2022
1959 bis 1964                                                          19.Januar 2023
1965 bis 1970                                                          19.Januar 2024
1971 oder später                                                     19.Januar 2025
vor 1953                                                                  19.Januar 2033


Wer bereits im Besitz eines Kartenführerscheines ist, der zwischen 1999 und Anfang 2013
ausgestellt wurde, muss diesen ab 2025 umtauschen.
Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit.


Hinweis: Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit
einem Bußgeld geahndet.

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